Verpflichtung zur Barrierefreiheit? Ja oder nein? Die kurze Antwort:
Keine Lust, viel zu lesen? Hier die Abkürzung:
- Sie sind ausschließlich B2B Dienstleister?
- Ihr Unternehmen hat weniger als zehn Mitarbeiter und macht weniger als 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr?
- Sie haben digital keinerlei Produkt oder Dienstleistung, die Sie buchbar, bestellbar oder mit Verkaufsinteresse direkt anfragbar anbieten?
In diesen Fällen sind Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht betroffen. Lesen Sie aber im Folgenden, ob das so ist.

Barrierefreiheit: Was muss umgesetzt werden?
Um das BFSG einzuhalten, müssen Webseiten und Online-Angebote so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern barrierefrei genutzt werden können.
Gute Lesbarkeit, saubere Struktur
Was heißt das? Unter anderem bedeutet das: klare Strukturierungen, ausreichende Kontraste, verständliche Texte sowie Alternativtexte für Bilder und Grafiken. Auch die Zugänglichkeit über Tastatur und Screenreader sollte gewährleistet sein.
Wichtig ist eine fortlaufende Überprüfung und Anpassung, um neue Inhalte oder Funktionen ebenfalls zugänglich zu machen. Eine barrierefreie Gestaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern erhöht die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und Zufriedenheit aller Besucher.

Klingt ja ganz einfach. Ist es das auch?
Sie erhalten von uns die Antwort des Juristen: "Es kommt drauf an". Aber Spaß beiseite: Verwenden Sie z.B. ein CMS, das genügend Freiheit in Gestaltung der Eingabemasken bietet, können für Sie einfache Methoden eingerichtet werden, wo Sie zum Beispiel Alternativtexte für Bilder, Button-Labels und weiteres einrichten können.
Mehraufwand in der Konstruktion. Dadurch aber zugänglich für alle.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, Ihr gesamtes Design auf einen high-contrast Modus umzustellen, um sehbehinderten Menschen das Lesen zu vereinfachen. Es hängt also vom Umfang Ihrer Inhalte, von der eingesetzten Technologie und vielen weiteren Aspekten ab.
Viele unserer Neukunden aus 2024 haben diese Gelegenheit genutzt, um auf eine bessere Technologie umzusatteln, die diese Änderungen deutlich vereinfacht.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Unternehmen und Organisationen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, welche von einem breiten Publikum genutzt werden, darunter Websites, Online-Shops und Apps.
Es richtet sich insbesondere an Betreiber aus dem öffentlichen Sektor, aber auch an private Anbieter, deren Angebote für die Allgemeinheit zugänglich sein müssen. Ziel ist es, allen Menschen, einschließlich Senioren und Personen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, eine uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen. Das BFSG trägt so zu mehr Chancengleichheit bei und fördert eine inklusive Gesellschaft.
Das BFSG betrifft diese Seiten, weil Betreiber dafür sorgen müssen, dass alle Nutzer einen barrierefreien Zugang haben. Gerade im digitalen Raum erwarten Besucher, dass sie Informationen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Hindernisse finden und nutzen können. Erfüllt eine Webseite die gesetzlichen Vorgaben nicht, drohen rechtliche Konsequenzen und ein Imageverlust. Zudem geht es um Kundenbindung und eine positive Nutzererfahrung. Barrierefreiheit stärkt das Vertrauen und signalisiert Verantwortungsbewusstsein.
Dadurch wird die Zielgruppe erweitert, was letztlich zu mehr Reichweite und wirtschaftlichem Erfolg beitragen kann.
Google Fonts und die bösen Themes
Abmahnungen wegen Google Fonts sind aktuell ein präsentes Thema. Grund dafür ist das Gerichtsurteil des LG München aus 2022. Ein teurer Spaß für Unternehmen, wobei es doch so einfach hätte sein können, wenn man nicht auf das billigere System gesetzt hätte.
Unser Award. Einmal 1. Platz, einmal 10. Platz
Dass ausgerechnet eine Seite aus unserer technologischen Revolution mit Tailwind und Alpine es schafft, prämiert zu werden, freut uns natürlich riesig. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung und sind sehr froh über das Ergebnis.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - relevant?
Am 30. Juni 2025 läuft die Frist zur Umsetzung der Barriefreiheits-Maßnahmen ab. Aber was bedeutet das? Bin ich betroffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum? Hier gibt's einige Antworten für Sie.